Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit – kurz GPSR (General Product Safety Regulation) schreibt vor, dass Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sein müssen.

Welche allgemeinen Angaben sind geschuldet?

  • Produktidentifikation: Verlage oder Hersteller müssen sicherstellen, dass Ihre Produkte mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer versehen sind, damit das Produkt leicht identifiziert werden kann (z. B. EAN oder ISBN). Diese Kennzeichnung sollte als physisch erkennbares Etikett auf dem Produkt angebracht sein.
  • Warnhinweise und Produktkennzeichnung: Wenn nötig, müssen die Produkte klare Warnhinweise oder Kennzeichnungen haben, die für Verbraucher gut sichtbar sind. Diese sollten ebenfalls als physisch erkennbares Etikett am Produkt oder der Verpackung angebracht werden.
  • Verlags oder Herstellerinformationen: Verlage oder Hersteller müssen ihren Namen, Handelsnamen oder die Marke, ihre Postanschrift und eine E-Mail-Adresse angeben. Falls abweichend, muss auch eine zentrale Kontaktadresse angegeben werden. Diese Informationen sollten entweder auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage stehen.

Libri als Fernabsatzbetreiber

Wie handelt Libri in seiner Eigenschaft als Fernabsatzbetreiber?

Fernabsatzbetreiber agieren als Schnittstelle zwischen Verlagen, Herstellern, Importeuren und Endverbrauchern. Ihre zentrale Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Produkte, die sie vertreiben oder über ihre Plattformen anbieten, den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie übernehmen eine Vermittlerrolle, die den Zugang von Produkten zum Markt und zu den Konsumenten erleichtert. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produktbeschreibungen auf ihren Websites vollständig, korrekt und klar verständlich sind. Libri erwartet von seinen Partnern daher eine umfassende Bereitstellung aller relevanten Informationen in digitaler Form.

Welche Angaben sind beim Fernabsatz geschuldet?

Produktidentifikation: Im Online-Verkauf müssen Produkte besonders klar identifizierbar sein, durch die Angabe einer eindeutigen Produktnummer, eines Produkttyps (Beschreibung) und etwa die digitale Bereitstellung von Bildern

Falls der Verlag oder Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist,

  • ist der Namen der verantwortlichen Person (Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister),
  • die Anschrift der verantwortlichen Person (Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister)
  • und eine E-Mail-Adresse geschuldet.