EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten – kurz EUDR – soll sicherstellen, dass EUDR-relevante Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, sie nach den Gesetzen des Erzeugerlandes hergestellt wurden und für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Worum geht es?

Die Verordnung soll verhindern, dass Produkte aus Entwaldung oder Waldschädigung auf den EU-Markt gelangen. Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich unter anderem auf Produkte mit tierischen Bestandteilen von Rindern oder auf Produkte wie Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk. Unternehmen müssen nachweisen, dass die Waren entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden.

Sind Druckerzeugnisse betroffen?

Druckerzeugnisse wurden im Dezember 2025 vom Geltungsbereich der Verordnung ausdrücklich ausgenommen. Was ein Druckerzeugnis ist, ergibt sich aus dem Zollcodex mit der führenden Nummer „49“ (Zolltarifnummer). Dazu gehören unter anderem Bücher, Broschüren, Zeitungen, Bilderalben und Bilderbücher, Musiknoten und kartografische Erzeugnisse, Postkarten, Glückwunschkarten oder Kalender.

Was ist bei Non-Book-Produkten zu tun?

Weiterhin Anwendung findet die EUDR bei Produkten wie Puzzles, Adressbücher, Spielkarten, Briefpapier, Schreibwaren wie Notizblöcke und Notizbücher, Spielzeug oder Gesellschaftsspiele. Libri erwartet bei diesen nach dem 30.12.2026 neu in der EU in Verkehr gebrachten Produkten von seinen Lieferanten immer die Meldung eines Due Diligence Statements (DDS, eine Erklärung zur Sorgfaltspflicht).

Das DDS, in Form einer durch das EU-Portal Traces vergebenen Nummer, ist Voraussetzung für eine Listung im Libri-Angebotskatalog. Das gilt auch für in die EU importierte Ware, zu der ein Importeur Libri immer ein DDS melden muss. Die Meldung der DDS-Nummer erfolgt ausschließlich über die elektronisch zur Verfügung gestellten Produktmetadaten in den Formaten ONIX oder CSV.

Lediglich für Klein- und Kleinstlieferanten gilt hinsichtlich der verpflichtenden Meldung eines DDS bis zum 30.06.2027 noch eine Übergangsfrist von einem halben Jahr, in der noch nicht alle neu oder nachproduzierten Produkte ein DDS erfordern.

Stellt Libri ihren Kund*innen Informationen im Rahmen der Verordnung zur Verfügung?

Nein, denn als jeweils zweiter in der Lieferkette ist die Libri GmbH nicht gehalten, Informationen zur EUDR an die jeweils Empfangenden in der Lieferkette weiterzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Libri nach Ablauf der halbjährlichen Übergangsfrist nach Eintreten der Verordnung nur noch Produkte anbieten kann, für die uns die Lieferanten alle erforderlichen Informationen gemeldet haben.