Gestapelte Kartons Verpackungsgesetz Libri

Das neue Verpackungsgesetz: Was für Sie als Verlag und Buchhandlung wichtig ist

Warum und wann eine Registrierung im Rahmen des neuen Gesetzes bis zum 1. Juli 2022 notwendig ist, lesen Sie in diesem Artikel.

9. Juni 2022 Lesedauer 4 min 0

FÜR VERLAGE

Bitte füllen Sie nach Ihrer Registrierung bei der ZSVR das Formular auf der Seite des Börsenvereins bis zum 15. Juni 2022 aus. Nur so können wir Ihre Waren auch nach dem 1. Juli weiter vertreiben.

 

Verlage

Mit dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) werden Händler und Fulfilment-Dienstleister stärker in die Pflicht genommen. Dies betrifft alle Unternehmen, die Produkte an Endkund*innen verkaufen oder in Verkehr bringen — und damit auch Sie als Verlag. Sie sind verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle für Verpackungsregister (ZSVR), auch für nicht systembeteiligte Verpackungen, wie z. B. Transportverpackungen, zu registrieren.

Ist die von Ihnen in Verkehr gebrachte Verpackung systembeteiligungspflichtig (z. B. Umverpackungen von Ware, mit Ware befüllte Versandverpackungen an Endkund*innen), muss außerdem eine Registrierung bei einem Systembetreiber erfolgen, wo Sie eine Entsorgungsgebühr – aufgeschlüsselt nach Material und Menge – entrichten.

Hierzu schließen Sie einen Vertrag mit einem der Systembetreiber des Dualen Systems. Hier finden Sie eine Übersicht aller Anbieter.

Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, unterliegen Ihre verpackten Waren einem Vertriebsverbot und es drohen Bußgelder!

Dieses Verbot erstreckt sich auch auf uns als Ihr Großhändler. Daher benötigen wir einen Nachweis über die erfolgte Registrierung bzw. Systembeteiligung. Dafür haben die Barsortimente gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Seite eingerichtet, auf der Sie einmalig Ihre Daten angeben. Der Börsenverein verteilt die Informationen dann an uns weiter.

Daher unsere dringliche Bitte: Füllen Sie das Formular bis zum 15. Juni aus, um ein Vertriebsverbot abzuwenden.

Weitere Informationen

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat alle wichtigen Informationen rund um das Verpackungsgesetz für seine Mitglieder aufbereitet sowie zahlreiche weiterführende Links zusammengestellt:

Auch auf der FAQ-Seite der ZSVR finden Sie viele weiterführende Informationen:

Buchhandlungen

Buchhandlungen müssen sich ebenfalls bis zum 1. Juli bei der Zentralen Stelle für Verpackungsregister registrieren – auch wenn Sie bereits systembeteiligte Serviceverpackungen verwenden. Im Rahmen dieser Registrierung erklären Sie, dass Sie bereits systembeteiligte Verpackungen (z. B. aus Verlagslieferungen) verwenden bzw. in Verkehr bringen.

Bei Bestellungen über Ihren Online-Shop Libri.Shopline oder genialokal, die von Libri versendet werden, müssen Sie sich nicht um die Lizensierung der Verpackungen kümmern. Die Systembeteiligungspflicht läuft hierbei über Libri. Bitte beachten Sie, dass in Zusammenhang mit Verpackungen und Verpackungsmaterialien für Sendungen, die Sie nicht über Libri versenden, weitergehende Verpflichtungen für Sie entstehen können.

Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz und was für Sie als Buchhandlung relevant ist, was es mit der Systembeteiligung auf sich hat und wo Sie weitere Informationen finden, können Sie in diesem Artikel lesen:

Warum ein Verpackungsgesetz?

Ziele des Verpackungsgesetztes (VerpackG) sind, Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern bzw. zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Das Gesetz verpflichtet u.a. Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen.

Durch den Versand von Waren, durch die Verpackungen von Waren für Endkund*innen, z. B. durch Kartonage, Versandtaschen und Geschenkpapiert, fällt Abfall an. Hierbei entsteht für Sie als Verlag oder Buchhandlung eine Registrierungspflicht. Denn diese Verpackungen gelten als „systembeteiligungspflichtig“ und sind bei einem der Anbieter von dualen Systemen gegen ein entsprechendes Entgelt zu melden. Dieses Entgelt zahlen Sie nicht, sofern von Ihnen Verpackungen wiederverwendet werden oder die Verpackungen bereits vorlizensiert sind.

 


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