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Oktober 2001 - kartoniert - 624 Seiten
Die Konsumgenossenschaften haben die ganze Zeit der DDR überlebt, mussten
sich allerdings in dem vorgegebenen Rahmen mit dem System der Planwirtschaft
arrangieren. Seit dem 03.10.1990 bis heute sind sie damit beschäftigt,
die damit verbundenen Rechtsfragen, die vor allem ihre eigene Immobilienausstattung
betreffen, in vielen Gerichtsverfahren zu klären. Anhand vieler vor den
Gerichten ausgetragener Rechtsfälle zeigt der Verfasser auf, wie viele
Rechts- und Regelungslücken der Einigungsvertrag aufweist, für die rechtliche
Beurteilung der Situation der Konsumgenossenschaften der DDR muss man geradezu
von einem Flickenteppich sprechen. Das Manko des Einigungsvertrages ist
das Fehlen von adäquaten Übergangsregelungen, wonach das Recht der DDR
in einem befristeten Übergangszeitraum neben dem bundesdeutschen Recht
noch hätte fortgelten müssen. So waren viele gesetzgeberische Nachbesserungsversuche
erforderlich, die aber alle diese Lücken des Einigungsvertrages, soweit
die Konsumgenossenschaften davon betroffen waren, nicht auszufüllen vermochten.
Wenn man von "Verlierern des Einigungsvertrages" spricht, dann gehören
die Konsumgenossenschaften mit Sicherheit dazu. Ihre Interessen und besonderen
Rechtspositionen sind dabei nicht berücksichtigt worden und das, obwohl
ihnen zum Ende der DDR etwa 4,5 Millionen Mitglieder angehörten.
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